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Gabionen Lärmschutzwand mit Basaltsteinen für Schweizer Nationalstrassen

Gabionen Lärmschutzwand für die Schweiz

Akustische Barrieren für Nationalstrassen, Hauptstrassen und Wohngebiete in allen Kantonen

Eine Gabionen-Lärmschutzwand reduziert Verkehrslärm und Nachbarschaftsgeräusche um 15 bis 28 dB(A), je nach Wandstärke und Steinwahl. Bei Gabinova fertigen wir Lärmschutzwände auf Maß in eigener EU-Produktion, mit feuerverzinkter Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A und 30 bis 50 Jahren Lebensdauer ohne Unterhalt. Unsere Lärmschutzwände werden in der gesamten Schweiz für Nationalstrassen-Abschnitte (A1, A2, A3, A4, A6, A12), Hauptstrassen, Gewerbegebiete in Zürich-Nord, Basel-Stadt und Genf-Vernier, Schulen, Kindergärten und Wohngebiete eingesetzt. Für Projektangebot in CHF, akustische Beratung oder technische Zeichnungen schalten unsere Geschäftskunden-Betreuer direkt mit Ihrem Schweizer Bauleiter oder Studien-Ingenieur.

Bis 28 dB(A) Reduktion

Halvierung wahrgenommen pro 10 dB

30 bis 50 Jahre Lebensdauer

95/5 Beschichtung Klasse A

Maßanfertigung im Editor

Länge, Höhe, Stärke, Füllung

Projektpreis in CHF

Ausfuhrlieferung NL-CH

Eingesetzt in Schweizem kommunalem Grün, Infrastrukturprojekten und Industriegebieten seit 2003

Wie viel dB schluckt eine Gabionen-Lärmschutzwand?

Die akustische Wirkung hängt von Wandstärke, Höhe und Steinwahl ab. Eine Standardwand mit dichten Bruchsteinen reduziert Geräusche um:

  • 15 bis 20 dB(A): Straßenverkehr 50 km/h, Stimmen, Hundegebell (30 cm Wandstärke)
  • 20 bis 25 dB(A): Nationalstrassenverkehr (40 cm Wandstärke)
  • 25 bis 28 dB(A): Schwerlastverkehr und SBB-Schienenverkehr (50 cm Wandstärke, doppelte Steinlage)

Eine Reduktion um 10 dB entspricht der gefühlten Halbierung der Lautstärke. 20 dB Reduktion bedeutet, dass die Geräusche kaum noch wahrnehmbar sind. Bei Nationalstrassen- oder SBB-Schienenverkehr mit nächtlichen Spitzenpegeln lohnt sich die 50 cm Wandstärke fast immer, besonders unter der Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV).

Wann eine Gabionen-Lärmschutzwand?

Gabionen-Lärmschutzwände werden in der Schweiz eingesetzt, wenn akustische Wirkung, Dauerhaftigkeit und visuelle Einpassung wichtig sind. Hier die vier häufigsten Projektsituationen.

Entlang Schweizer Nationalstrassen

Für stark befahrene Nationalstrassen (A1 Zürich-Bern-Genf, A2 Basel-Luzern-Gotthard, A3 Zürich-Sargans, A4 Schaffhausen-Zug, A6 Bern-Thun, A12 Bern-Freiburg) und Hauptstrassen mit mehr als 5.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ist eine Gabionen-Lärmschutzwand eine effiziente Lösung, um anliegende Wohnungen, Schulen oder Pflegeeinrichtungen vor Verkehrslärm zu schützen. Die typische Höhe für Nationalstrassen liegt zwischen 3 und 4 Metern, kombiniert mit einer leichten Neigung Richtung Lärmquelle für optimale Wirkung. Wir arbeiten mit 5 mm Drahtstärke, Basalt oder Granit als Steinfüllung und Betonfundament mit Standsicherheitsberechnung nach SIA 267.

Industriegebiete in Zürich, Basel, Genf und Aargau

Für Logistikzentren in Zürich-Nord, Schweizerhalle bei Basel, Genf-Vernier und im Aargau, Produktionsbetriebe in Solothurn und Industriekomplexe in St. Gallen arbeiten Lärmschutzwände gegen interne Lärmquellen (LKW-Bewegungen, Ventilatoren, Kühlanlagen) Richtung anliegender Wohngebiete oder Naturschutzgebiete. Die Kombination einer 2,5 bis 3 Meter hohen Wand mit Grundstückseinfriedungs-Funktion liefert zwei Vorteile in einer Investition.

Schulen, Kindergärten und Pflegeheime

Für Schulen, Kindergärten, Alters- und Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen entlang stark befahrener Strassen gilt die Lärmschutzverordnung (LSV) mit klaren Immissionsgrenzwerten für sensible Nutzungen. Eine Gabionen-Lärmschutzwand hilft, die LSV-Grenzwerte zu erreichen, ohne dass der Außenbereich seinen natürlichen Charakter verliert. Für Schulhöfe kann eine grüne Ausführung mit Kletterpflanzen oder integrierten Pflanzkübeln die Barriere in ein Lernelement für Biodiversität und Nachhaltigkeit verwandeln.

Wohngebiete und Privatgrundstücke

Für private Wohnungen entlang stark befahrener Hauptstrassen, SBB-Schienen oder Industriegebieten bieten wir kleinere Lärmschutzwände in Standardmaßen ab 1,5 m Höhe. Für Wohnanwendungen am Zürichsee, Vierwaldstättersee oder im Engadin arbeiten wir mit Kombinations-Elementen, in denen die Wand sowohl als Lärmschutz als auch als ästhetische Gartenmauer funktioniert. Fügen Sie einen Gartenkamin oder eine Bank gegen die Außenseite hinzu, und die Wand wird zu einem Garten-Architektur-Element.

Welche Steine schlucken am meisten Schall?

Dichte, schwere Steine absorbieren mehr Schall als poröse Materialien. Die Steinwahl beeinflusst die akustische Wirkung um bis zu 4 dB(A) bei sonst identischer Wand-Konstruktion. Unsere Empfehlungen nach Dichte:

  • Basalt: Dichte 2,9 g/cm³, höchste Schallabsorption
  • Granit: Dichte 2,7 g/cm³, sehr gute Wirkung
  • Grauwacke: Dichte 2,6 g/cm³, robust und effektiv
  • Ardenner: Dichte 2,7 g/cm³, mit guter Optik

Für Schweizer Hochgebirgsprojekte sind Basalt oder Granit aus heimischen Brüchen im Tessin oder Wallis regional verfügbar und besonders frostbeständig. Bestellen Sie eine Bruchstein-Probebox, um Steinsorten vor Ort zu beurteilen.

Technische Spezifikationen für Schweizer Projekte

Unsere Lärmschutzwände werden in Standardmaßen und auf Maß geliefert. Hier die wichtigsten technischen Entscheidungen pro Projekt.

Drahtstärke und Beschichtung

Für Wände bis 2 m Höhe arbeiten wir standardmäßig mit 4 mm Drahtstärke. Für Höhen über 2 m oder Nationalstrasse-Anwendungen empfehlen wir 5 mm. Alle Körbe sind feuerverzinkt mit 95/5 Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A. Für Hochgebirgsprojekte in den Schweizer Alpen, im Wallis oder im Tessin mit starken Frost-Tau-Wechseln ist die 95/5 Beschichtung besonders geeignet.

Fundament nach SIA-Normen

Lärmschutzwände erfordern ein Streifenfundament aus Beton, mindestens 40 cm tief und 10 cm breiter als die Wand. Für Wände über 2 m Höhe oder Anwendungen entlang Nationalstrassen ist eine Standsicherheitsberechnung nach SIA 267 (Geotechnik) und SIA 261 (Einwirkungen) erforderlich. Eine gefüllte Wand wiegt etwa 1,5 Tonnen pro laufenden Meter.

Höhe und Sichtlinien-Unterbrechung

Für eine messbare akustische Wirkung ist eine Höhe von mindestens 1,5 m erforderlich. Optimale Wirkung beginnt bei 2 m und höher, wenn die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und Empfänger vollständig unterbrochen wird. Für Wohngebiete entlang Nationalstrassen wird oft 3 bis 4 m empfohlen. Wir liefern standardmäßig bis 2,5 m und auf Anfrage bis 6 m mit angepasstem Fundament.

Baubewilligung und Lärmschutzverordnung in der Schweiz

Die Bauverordnungen unterscheiden sich pro Kanton und Gemeinde. In den meisten Schweizer Kantonen gilt für Einfriedungen und Lärmschutzwände über 1,2 oder 1,5 m Höhe eine Baubewilligungspflicht nach den kantonalen Bauverordnungen. Für Lärmschutzprojekte an Nationalstrassen gilt zusätzlich die Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV) mit klaren Immissionsgrenzwerten. Wir empfehlen die Rücksprache mit der kantonalen oder kommunalen Baubehörde vor der Bestellung. Auf Anfrage liefern wir Baupläne zur Unterstützung Ihrer Bewilligungsanfrage.

Lieferung in alle 26 Kantone

Standardlieferzeit 5 bis 10 Werktage in die gesamte Schweiz, von Genf bis St. Gallen und von Basel bis Lugano. Wegen der Zollverzollung an der Schweizer Grenze rechnen wir mit ein bis zwei zusätzlichen Tagen gegenüber EU-Lieferungen. Wir liefern die Gabionen als Bausatz inklusive C-Ringe, Abstandhalter und Handschuhe, mit Exportdokumenten für eine reibungslose Schweizer Einfuhrverzollung. Der Aufbau einer 10 lfm Wand dauert etwa 1 Tag mit 2 Personen.

Kostenloses Angebot anfordern

Häufige Fragen zur Gabionen-Lärmschutzwand in der Schweiz

Wie viel dB schluckt eine Gabionen-Lärmschutzwand?

Eine Standardwand mit 30 cm Stärke und dichten Bruchsteinen reduziert Verkehrslärm um 15 bis 20 dB(A), bei 40 cm Stärke 20 bis 25 dB(A), und bei 50 cm Stärke mit doppelter Steinlage bis 28 dB(A). Eine Reduktion um 10 dB entspricht der gefühlten Halbierung der Lautstärke.

Welche Stärke brauche ich für Schweizer Nationalstrassen?

Für Stadtverkehr (50 km/h) genügen 30 cm Wandstärke. Bei Hauptstrassen empfehlen wir 40 cm. Für Nationalstrassen (A1, A2, A3, A4, A6) und SBB-Schienenverkehr arbeiten wir mit 50 cm Wandstärke und doppelter Steinlage.

Wie hoch sollte die Lärmschutzwand in der Schweiz sein?

Mindestens 180 cm, besser 200 bis 250 cm. Die Wand sollte höher sein als die Lärmquelle. Bei Verkehr auf gleicher Höhe reichen 200 cm, bei erhöhter Fahrbahn 250 cm. Für Nationalstrasse-Anwendungen empfehlen wir 300 bis 400 cm.

Welche SIA-Normen gelten für Lärmschutzwände in der Schweiz?

Für Gabionen-Konstruktionen relevante Schweizer Normen sind SIA 261 (Einwirkungen auf Tragwerke), SIA 267 (Geotechnik) und SIA 268 (Geokunststoffe). Für Lärmschutzwände entlang Nationalstrassen gelten zusätzlich die VSS-Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und die Lärmschutzverordnung (LSV).

Brauche ich eine Baubewilligung für Lärmschutzwände in der Schweiz?

Die Vorschriften unterscheiden sich pro Kanton und Gemeinde. In den meisten Schweizer Kantonen gilt für Einfriedungen und Lärmschutzwände über 1,2 oder 1,5 m Höhe eine Baubewilligungspflicht nach der kantonalen Bauverordnung. Wir empfehlen die Rücksprache mit der kommunalen oder kantonalen Baubehörde vor der Bestellung.

Welche Steine schlucken am meisten Schall?

Dichte Steine absorbieren mehr Schall als poröse. Basalt (Dichte 2,9 g/cm³) bietet die höchste Schallabsorption, gefolgt von Granit (2,7), Ardenner (2,7) und Grauwacke (2,6). Für Schweizer Hochgebirgsprojekte sind Basalt oder Granit aus heimischen Brüchen im Tessin oder Wallis regional verfügbar und besonders frostbeständig.

Wie lange hält eine Lärmschutzwand?

30 bis 50 Jahre bei normaler Nutzung. Die feuerverzinkte Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A ist langzeit-getestet. Für Hochgebirgsprojekte in den Schweizer Alpen mit starken Frost-Tau-Wechseln und für Walliser Trockenklima ist die 95/5 Beschichtung besonders geeignet.

Bieten Sie Lärmschutzwände für Schweizer Gewerbeprojekte?

Ja. Für Schweizer Geschäftskunden, Bauunternehmer und Gemeinden arbeiten wir mit Projektpreis in CHF auf Anfrage, Ausfuhrlieferung NL-CH mit Exportdokumenten und gestaffelter Lieferung. Sehen Sie unsere Geschäftskunden-Seite für Konditionen wie SIA-Konformität, eigenen Kundenbetreuer und Mengenrabatt ab 50 lfm.

Direkter Kontakt zu unseren Lärmschutz-Spezialisten

Für Projektangebot in CHF, akustische Beratung oder technische Zeichnung erreichen Sie unsere Kundenbetreuer direkt:

Telefon: +49 5903-9689120
E-Mail: info@gabinova.de
Erreichbar: Montag bis Freitag, 7:30 bis 17:00 Uhr

Oder erstellen Sie direkt ein Geschäftskonto, um innerhalb von zwei Minuten mit Ihrer ersten Konfiguration im Maßarbeit-Editor zu starten. Für unsere komplette B2B-Hub mit Konditionen und Vorteilen sehen Sie Geschäftlich Gabionen bestellen in der Schweiz.