Gabionen Lärmschutzwand für die Schweiz
Akustische Barrieren für Nationalstrassen, Hauptstrassen und Wohngebiete in allen Kantonen
Die Gabinova-LärmschutzGabione dämmt Verkehrslärm und Nachbarschaftsgeräusche bei nur 23 cm Wandstärke mit einem geprüften Schalldämm-Maß von Rw = 24 dB (DLR = 22 dB nach DIN EN 1793-2, Gruppe B2). Bei Gabinova fertigen wir Lärmschutzwände auf Maß in eigener EU-Produktion, mit feuerverzinkter Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A und 50 bis 75 Jahren Lebensdauer ohne Unterhalt. Unsere Lärmschutzwände werden in der gesamten Schweiz für Nationalstrassen-Abschnitte (A1, A2, A3, A4, A6, A12), Hauptstrassen, Gewerbegebiete in Zürich-Nord, Basel-Stadt und Genf-Vernier, Schulen, Kindergärten und Wohngebiete eingesetzt. Für Projektangebot in CHF, akustische Beratung oder technische Zeichnungen schalten unsere Geschäftskunden-Betreuer direkt mit Ihrem Schweizer Bauleiter oder Studien-Ingenieur.
Rw = 24 dB geprüft
DLR 22 dB, DIN EN 1793-2, Gruppe B2
50 bis 75 Jahre Lebensdauer
95/5 Beschichtung Klasse A
6 Höhen von 1,03 bis 2,03 m
Element 2,53 m breit, 23 cm stark
Projektpreis in CHF
Ausfuhrlieferung NL-CH
Eingesetzt in Schweizem kommunalem Grün, Infrastrukturprojekten und Industriegebieten seit 2003
Wie viel dB dämmt eine Gabionen-Lärmschutzwand?
Für die Gabinova-LärmschutzGabione liegen gemessene Werte nach den einschlägigen Normen vor. Sie gelten für die Standardausführung mit 23 cm Wandstärke:
- Rw = 24 dB: bewertetes Schalldämm-Maß
- DLR = 22 dB: Einzahl-Angabe der Luftschalldämmung nach DIN EN 1793-2 und ZTV-Lsw 06, Klassifizierung Gruppe B2 (DLR 15 bis 24 dB)
- DLa = 2 dB: Einzahl-Angabe der Schallabsorption nach DIN EN 1793-1, Klassifizierung Gruppe A1 (DLa unter 4 dB)
Eine Reduktion um 10 dB entspricht der gefühlten Halbierung der Lautstärke. Wichtig für die Planung: die LärmschutzGabione dämmt, sie absorbiert kaum. Die Einstufung A1 bedeutet, dass der Schall überwiegend reflektiert wird. Die tatsächlich erreichte Pegelminderung am Hörpunkt hängt zusätzlich von Wandhöhe, Abstand zur Lärmquelle und Geländeverlauf ab. Bei Nationalstrassen- oder SBB-Schienenverkehr mit nächtlichen Spitzenpegeln empfehlen wir, die erforderliche Wandhöhe vorab durch ein Akustikbüro berechnen zu lassen, besonders unter der Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV).
Wann eine Gabionen-Lärmschutzwand?
Gabionen-Lärmschutzwände werden in der Schweiz eingesetzt, wenn akustische Wirkung, Dauerhaftigkeit und visuelle Einpassung wichtig sind. Hier die vier häufigsten Projektsituationen.
Entlang Schweizer Nationalstrassen
Für stark befahrene Nationalstrassen (A1 Zürich-Bern-Genf, A2 Basel-Luzern-Gotthard, A3 Zürich-Sargans, A4 Schaffhausen-Zug, A6 Bern-Thun, A12 Bern-Freiburg) und Hauptstrassen mit mehr als 5.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ist eine Gabionen-Lärmschutzwand eine effiziente Lösung, um anliegende Wohnungen, Schulen oder Pflegeeinrichtungen vor Verkehrslärm zu schützen. Die Standard-LärmschutzGabione reicht bis 2,03 m Höhe. Nationalstrassen-Abschnitte verlangen oft mehr, solche Wände realisieren wir als Projektanfertigung auf Anfrage. Wir arbeiten mit 4 mm Drahtstärke, Basalt oder Granit als Steinfüllung und Betonfundament mit Standsicherheitsberechnung nach SIA 267.
Industriegebiete in Zürich, Basel, Genf und Aargau
Für Logistikzentren in Zürich-Nord, Schweizerhalle bei Basel, Genf-Vernier und im Aargau, Produktionsbetriebe in Solothurn und Industriekomplexe in St. Gallen arbeiten Lärmschutzwände gegen interne Lärmquellen (LKW-Bewegungen, Ventilatoren, Kühlanlagen) Richtung anliegender Wohngebiete oder Naturschutzgebiete. Die Kombination einer 2,5 bis 3 Meter hohen Wand mit Grundstückseinfriedungs-Funktion liefert zwei Vorteile in einer Investition.
Schulen, Kindergärten und Pflegeheime
Für Schulen, Kindergärten, Alters- und Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen entlang stark befahrener Strassen gilt die Lärmschutzverordnung (LSV) mit klaren Immissionsgrenzwerten für sensible Nutzungen. Eine Gabionen-Lärmschutzwand hilft, die LSV-Grenzwerte zu erreichen, ohne dass der Außenbereich seinen natürlichen Charakter verliert. Für Schulhöfe kann eine grüne Ausführung mit Kletterpflanzen oder integrierten Pflanzkübeln die Barriere in ein Lernelement für Biodiversität und Nachhaltigkeit verwandeln.
Wohngebiete und Privatgrundstücke
Für private Wohnungen entlang stark befahrener Hauptstrassen, SBB-Schienen oder Industriegebieten bieten wir kleinere Lärmschutzwände in Standardmaßen ab 1,5 m Höhe. Für Wohnanwendungen am Zürichsee, Vierwaldstättersee oder im Engadin arbeiten wir mit Kombinations-Elementen, in denen die Wand sowohl als Lärmschutz als auch als ästhetische Gartenmauer funktioniert. Fügen Sie einen Gartenkamin oder eine Bank gegen die Außenseite hinzu, und die Wand wird zu einem Garten-Architektur-Element.
Welche Steine soll ich für die Füllung wählen?
Die Schalldämmung der LärmschutzGabione entsteht durch die Lärmschutztafeln im Kern, nicht durch die Steine. Weil die Wand in Gruppe A1 nach DIN EN 1793-1 fällt (DLa = 2 dB), absorbiert das Füllmaterial kaum Schall. Was zählt, ist Masse und eine dichte, lückenlose Packung. Schwerere Sorten bringen etwas mehr Masse pro Kubikmeter ein. Der akustische Unterschied zwischen den Sorten ist gering, die Wahl treffen Sie deshalb vor allem nach Optik und Budget. Unsere Sorten nach Dichte:
- Basalt: Dichte 2,9 g/cm³, höchste Masse pro m³
- Granit: Dichte 2,7 g/cm³
- Ardenner: Dichte 2,7 g/cm³, mit guter Optik
- Grauwacke: Dichte 2,6 g/cm³, robust
Für Schweizer Hochgebirgsprojekte sind Basalt oder Granit aus heimischen Brüchen im Tessin oder Wallis regional verfügbar und besonders frostbeständig. Bestellen Sie eine Bruchstein-Probebox, um Steinsorten vor Ort zu beurteilen.
Technische Spezifikationen für Schweizer Projekte
Unsere Lärmschutzwände werden in Standardmaßen und auf Maß geliefert. Hier die wichtigsten technischen Entscheidungen pro Projekt.
Drahtstärke und Beschichtung
Für Wände bis 2 m Höhe arbeiten wir standardmäßig mit 4 mm Drahtstärke. Für Höhen über 2 m oder Nationalstrasse-Anwendungen empfehlen wir 5 mm. Alle Körbe sind feuerverzinkt mit 95/5 Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A. Für Hochgebirgsprojekte in den Schweizer Alpen, im Wallis oder im Tessin mit starken Frost-Tau-Wechseln ist die 95/5 Beschichtung besonders geeignet.
Fundament nach SIA-Normen
Die Wandsäulen der LärmschutzGabione binden in Ortbetonfundamente ein und werden dafür standardmäßig in ausreichender Länge geliefert (Säulenhöhe 1,5 m bis 2,5 m je nach Elementhöhe). Für Anwendungen entlang Nationalstrassen ist eine Standsicherheitsberechnung nach SIA 267 (Geotechnik) und SIA 261 (Einwirkungen) erforderlich. Ein gefülltes Element von 2,53 m x 2,03 m enthält 2.008 kg Bruchstein, das sind rund 0,8 Tonnen pro laufenden Meter.
Höhe und Sichtlinien-Unterbrechung
Die akustische Wirkung steigt, sobald die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und Empfänger vollständig unterbrochen wird. Die LärmschutzGabione liefern wir in sechs Höhen von 1,03 m bis 2,03 m. Für Wohngebiete entlang Nationalstrassen sind oft höhere Wände nötig, die realisieren wir als Projektanfertigung auf Anfrage mit angepasstem Fundament.
Baubewilligung und Lärmschutzverordnung in der Schweiz
Die Bauverordnungen unterscheiden sich pro Kanton und Gemeinde. In den meisten Schweizer Kantonen gilt für Einfriedungen und Lärmschutzwände über 1,2 oder 1,5 m Höhe eine Baubewilligungspflicht nach den kantonalen Bauverordnungen. Für Lärmschutzprojekte an Nationalstrassen gilt zusätzlich die Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV) mit klaren Immissionsgrenzwerten. Wir empfehlen die Rücksprache mit der kantonalen oder kommunalen Baubehörde vor der Bestellung. Auf Anfrage liefern wir Baupläne zur Unterstützung Ihrer Bewilligungsanfrage.
Lieferung in alle 26 Kantone
Standardlieferzeit 5 bis 10 Werktage in die gesamte Schweiz, von Genf bis St. Gallen und von Basel bis Lugano. Wegen der Zollverzollung an der Schweizer Grenze rechnen wir mit ein bis zwei zusätzlichen Tagen gegenüber EU-Lieferungen. Wir liefern die Gabionen als Bausatz inklusive C-Ringe, Abstandhalter und Handschuhe, mit Exportdokumenten für eine reibungslose Schweizer Einfuhrverzollung. Der Aufbau einer 10 lfm Wand dauert etwa 1 Tag mit 2 Personen.
Häufige Fragen zur Gabionen-Lärmschutzwand in der Schweiz
Wie viel dB dämmt eine Gabionen-Lärmschutzwand?
Die Gabinova-LärmschutzGabione erreicht bei nur 23 cm Wandstärke ein bewertetes Schalldämm-Maß von Rw = 24 dB. Die Einzahl-Angabe der Luftschalldämmung nach DIN EN 1793-2 und ZTV-Lsw 06 beträgt DLR = 22 dB, womit die Wand in Gruppe B2 klassifiziert ist. Die Schallabsorption liegt bei DLa = 2 dB (Gruppe A1 nach DIN EN 1793-1 Anhang A), die Wand reflektiert den Schall also überwiegend, statt ihn zu schlucken. Eine Reduktion um 10 dB entspricht der gefühlten Halbierung der Lautstärke.
Welche Wandstärke hat die LärmschutzGabione?
Die LärmschutzGabione gibt es in einer einzigen Ausführung mit 23 cm Wandstärke. Der Lärmschutz entsteht durch die Lärmschutztafeln im Kern zwischen den beiden Gittermatten, nicht durch eine dickere Steinpackung. Sie wählen daher nicht die Stärke, sondern die Höhe des Elements. Für Nationalstrassen (A1, A2, A3, A4, A6) und SBB-Schienenverkehr rechnen wir die erforderliche Wandhöhe projektbezogen durch.
Wie hoch sollte die Lärmschutzwand in der Schweiz sein?
Die Wand sollte höher sein als die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und Hörpunkt. Die LärmschutzGabione ist in sechs Höhen von 1,03 m bis 2,03 m lieferbar, jedes Element ist 2,53 m breit. Für Nationalstrasse-Anwendungen sind meist höhere Wände nötig, die realisieren wir als Projektanfertigung auf Anfrage.
Welche SIA-Normen gelten für Lärmschutzwände in der Schweiz?
Für Gabionen-Konstruktionen relevante Schweizer Normen sind SIA 261 (Einwirkungen auf Tragwerke), SIA 267 (Geotechnik) und SIA 268 (Geokunststoffe). Für Lärmschutzwände entlang Nationalstrassen gelten zusätzlich die VSS-Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und die Lärmschutzverordnung (LSV).
Brauche ich eine Baubewilligung für Lärmschutzwände in der Schweiz?
Die Vorschriften unterscheiden sich pro Kanton und Gemeinde. In den meisten Schweizer Kantonen gilt für Einfriedungen und Lärmschutzwände über 1,2 oder 1,5 m Höhe eine Baubewilligungspflicht nach der kantonalen Bauverordnung. Wir empfehlen die Rücksprache mit der kommunalen oder kantonalen Baubehörde vor der Bestellung.
Welche Steine soll ich für die Füllung wählen?
Für die Schalldämmung zählt vor allem die Masse und eine dichte, lückenlose Packung, nicht die Steinsorte. Weil die LärmschutzGabione in Gruppe A1 nach DIN EN 1793-1 fällt, absorbiert das Füllmaterial kaum Schall. Schwerere Sorten wie Basalt (Dichte 2,9 g/cm³), Granit (2,7), Ardenner (2,7) und Grauwacke (2,6) bringen etwas mehr Masse pro Kubikmeter ein. Für Schweizer Hochgebirgsprojekte sind Basalt oder Granit aus heimischen Brüchen im Tessin oder Wallis regional verfügbar und besonders frostbeständig.
Wie lange hält eine Lärmschutzwand?
50 bis 75 Jahre bei normaler Nutzung. Die feuerverzinkte Zink-Aluminium-Beschichtung Klasse A ist langzeit-getestet. Für Hochgebirgsprojekte in den Schweizer Alpen mit starken Frost-Tau-Wechseln und für Walliser Trockenklima ist die 95/5 Beschichtung besonders geeignet.
Bieten Sie Lärmschutzwände für Schweizer Gewerbeprojekte?
Ja. Für Schweizer Geschäftskunden, Bauunternehmer und Gemeinden arbeiten wir mit Projektpreis in CHF auf Anfrage, Ausfuhrlieferung NL-CH mit Exportdokumenten und gestaffelter Lieferung. Sehen Sie unsere Geschäftskunden-Seite für Konditionen wie SIA-Konformität, eigenen Kundenbetreuer und Mengenrabatt ab 50 lfm.
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Für Projektangebot in CHF, akustische Beratung oder technische Zeichnung erreichen Sie unsere Kundenbetreuer direkt:
Telefon: +49 5903-9689120
E-Mail: info@gabinova.de
Erreichbar: Montag bis Freitag, 7:30 bis 17:00 Uhr
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